Rahmenbedingungen
Stellen wir uns die Frage nach dem WIE in der Basisbildungs- und Alphabetisierungsarbeit mit MigrantInnen, so meinen wir aus erwachsenenbildnerischer Perspektive, dass ein freiwilliger Kursbesuch die besten Lernvoraussetzungen bietet. Mit der Verpflichtung zur Deutschprüfung auf dem A2-Niveau gemäß der Integrationsvereinbarung (Modul 1) ist diese optimale Voraussetzung derzeit nicht gewährleistet.
Die Prüfung nach der Integrationsvereinbarung
Die sog. Integrationsvereinbarung in der geltenden Fassung ist eine Verpflichtung für Zuwandernde (mit einigen Ausnahmen), die sich in Österreich niederlassen möchten.
Kernstück der Integrationsvereinbarung ist die Verpflichtung, innerhalb eines definierten Zeitraums nach Zuzug die Deutschprüfung auf dem A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens abzulegen. Dafür werden unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Vorbereitungskurse (teilweise) rückerstattet. Die Erfüllung wird durch Ablegen einer Prüfung - in der Regel beim Österreichischen Integrationsfonds - nachgewiesen; bei Nichterfüllung innerhalb des definierten Zeitraums kann es zum Verlust der Aufenthaltserlaubnis kommen.
Diese Situation wird aus mehreren Gründen als ungünstig bewertet.
Mehr dazu lesen Sie auf der Website www.sprachenrechte.at oder im folgenden Beitrag:
Artikel von V. Plutzar im MAGAZIN erwachsenenbildung.at
Für die Arbeit der TrainerInnen bedeutet das eine angespannte Situation, die auch durch eine spezielle Ausbildung nicht entschärft wird. Ihnen stehen meist nur wenige Kurswochen zur Verfügung, um den Lernenden die geforderten Kenntnisse zu vermitteln. Zugleich wissen die TrainerInnen, dass den TeilnehmerInnen in ihren Kursen bei Nichtbestehen der A2-Prüfung aufgrund der Integrationsvereinbarung aufenthaltsrechtliche Konsequenzen drohen.
Mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 und der geänderten Verordnung über die Integrationsvereinbarung wurden mit 1.7.2011 unter anderem die Anforderungen an die Deutschkenntnisse von Zuwandernden angehoben und gleichzeitig die maximale Lernzeit bis zum Erbringen der A2-Prüfung verkürzt. Zu den Konsequenzen dieser Gesetzesnovelle für die Alphabetisierungsarbeit mit MigrantInnen wurde vom Frauenservice Graz eine Folgenabschätzung durchgeführt.
Das Rahmencurriculum für Deutsch als Zweitsprache und Alphabetisierung
Inhaltlich liegt für die deutschsprachige Alphabetisierungsarbeit seit Jänner 2006 im Auftrag der Stadt Wien ein „Rahmencurriculum für Deutsch als Zweitsprache und Alphabetisierung“ vor, das von AutorInnen der Wiener Volkshochschulen und der Universität Wien erstellt wurde.
Dieses Rahmencurriculum will Lernende, Unterrichtende und Anbietereinrichtungen gleichermaßen unterstützen und dient der Organisation und Qualitätsentwicklung in DaZ- und Alphabetisierungskursen für MigrantInnen. Das Rahmencurriculum ist bewusst offen gehalten. Zugleich bietet es Aussagen zu Lernzielen, Unterrichtsprinzipien, Methoden, Alphabetisierungsphasen, Lernstrategien und deren Erwerb und anderes mehr. Damit bildet das Rahmencurriculum ein Fundament der deutschsprachigen Alphabetisierungsarbeit mit MigrantInnen in Österreich.
Rahmencurriculum
Die Standards für Basisbildungsangebote, AnbieterInnen und TrainerInnen
Basisbildungsangebote für MigrantInnen sollten bevorzugt von Einrichtungen angeboten werden,
- in denen mehrsprachige MitarbeiterInnen tätig sind
- in denen ein Klima der Akzeptanz, Wertschätzung und Offenheit gelebt wird
- in denen auch DaZ-Kurse u.a. Angebote für MigrantInnen vorhanden sind
- in denen eine individuelle Einstufungsberatung zur Lernzielerhebung erfolgt und
- in denen spezifische Beratungskompetenz für die Belange von MigrantInnen gegeben ist
Wie alle AnbieterInnen in der Basisbildung sollten auch diese Einrichtungen eine Strategie für ein kontinuierliches Angebot haben, eine aktive Vernetzung pflegen und eine nicht-diskriminierende Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Es sollten transparente Ausschreibung erfolgen, ausgewiesene Ansprechpersonen zur Verfügung stehen, die Erreichbarkeit der Kursorte soll gewährleistet und eine adäquate Raumausstattung gesichert sein.
Die Kursangebote der Basisbildung sollen festgelegten Qualitätsstandards folgen, welche für Kurse mit MigrantInnen ebenso wie mit Lernenden mit deutscher Erstsprache gelten.
Außerdem sollen in Alphabetisierungs- und Basisbildungsangeboten für MigrantInnen bevorzugt TrainerInnen zum Einsatz kommen, die speziell dafür ausgebildet sind.
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